Creative Commons Swag Contest 2007_2 von TilarX

Warum Creative-Commons-Lizenzen großer Mist sind

In Kürze:

Weil Normalmensch sie nicht verstehen kann.

Creative Commons Swag Contest 2007_2 von TilarX
Creative Commons Swag Contest 2007_2 von TilarX unter Creative Commons Attribution 3.0 United States License – so sollte eine korrekte CC-Bildunterschrift aussehen!

In länger:

Seit Jahren predige ich Kollegen und allen anderen, die es nicht hören wollen, die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen bei der Erstellung und Weiterverbreitung von Arbeitsblättern, Webseiten oder was auch immer. Für Einsteiger in die Materie sei nur kurz erklärt, dass unter den sogenannten CC-Lizenzen veröffentlichtes Material, wie z.B. Fotos, Bilder, Videos oder Texte, problemlos weiterverbreitet werden darf, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen sind in den verschiedenen Geschmacksrichtungen der CC-Lizenzen genauer definiert. Bei der einfachsten Lizenz muss lediglich der Name des ursprünglichen Autors genannt werden, bei einer komplizierteren Variante namens CC BY-NC-SA darf das Werk mit Namensnennung verändert und unter gleicher Lizenz weiterverbreitet werden, allerdings nur nicht-kommerziell. Dazwischen liegen noch einige andere CC-Lizenzen, die unter dem oben genannten Link einzeln aufgelistet sind.
In der Lehrerrundmail verwende ich bis dato eben jene CC-Lizenz CC BY-NC-SA für meine eigenen Inhalte. Darüber hinaus war ich gerade bei Symbolfotos für Artikel immer auf der Suche nach geeigneten Bildern, die sich ebenfalls im Sinne einer CC-Lizenz auf meinen Seiten einsetzen lassen. Diese Fotos haben meist nur einen rein dekorativen Charakter (wie man es zunehmend auch von Tageszeitungen und Magazinen kennt), dienen letztlich also lediglich der Bandbreitenverstopfung des heimischen Internetzugangs. Und als echter Experte für CC-Lizenzen habe ich selbstverständlich immer artig den Bildautor bzw. dessen Webseite und die dazu gültige CC-Lizenz erwähnt – dachte ich zumindest.
Bis zu jenem Tage im Oktober, als mir eine eine Mail eines Teilzeit-Fotografen ins Postfach flatterte, in der er mich der Urheberrechtsverletzung bezichtigte (selbstverständlich ließ er nicht unerwähnt, dass er Beweise gesichert und um anwaltlichen Rat nachgefragt habe). Eine solche Mail ist natürlich nicht kostenlos zu haben und so lag eine Kostenaufstellung im mittleren dreistelligen Eurobereich gleich bei, allerdings gekoppelt mit einer freundlichen Rabattierung um ein Drittel (einige Mails später einigten wir uns auf ein Drittel der ursprünglichen Berechnung, aber selbst das erscheint mir für ein briefmarkengroßes Symbolfoto mittelmäßiger Originalität immer noch reichlich happig).

Wie kam’s?

Tatsächlich: Im Wortlaut der vom Bildautor eingesetzten CC-Lizenz ist alles haarklein beschrieben. Und tatsächlich: Der Fehler lag bei mir. Schaut man sich den sogenannten Commons Deed, also die Kurzfassung, der verwendeten Lizenz namens CC-BY-ND 2.0, so darf ich

  • den Inhalt kopieren, verbreiten und zugänglich machen
  • den Inhalt kommerziell nutzen,

solange ich

  • den Namen des Autors in der von ihm festgelegten Weise nennen und
  • diesen Inhalt nicht bearbeite, abwandle oder in anderer Weise verändere.

Also alles im grünen Bereich, bis mich eben jener freundliche Bildautor auf die eigentlichen Lizenzbedingungen aufmerksam machte, die sich dann doch etwas differenzierter lesen lassen. Hier wird unter sehr vielem anderem auch folgendes gefordert:

  • Namensnennung
  • Nennung des Werktitels
  • Quellnennung
  • Keine Bearbeitung
  • Nennung der Lizenz mit Link zur Lizenzurkunde.

Und nachdem ich tatsächlich weder den korrekten Titel des Werkes genannt habe, noch der Link zum passenden Lizenztext vorhanden war, war und ist mein Lieblingsfotograf im Recht und darf sich über die mühsam von der Lehrerrundmail erwirtschafteten Kröten freuen.

Normalmensch kann CC-Lizenzen nicht verstehen

Und die nun doch etwas länger geratene Schilderung führt mich zu der etwas überspitzten und nicht minder provokativen Aussage, dass Otto-Normal-User CC-Lizenzen nicht verstehen kann. Vielleicht gelingt es besagtem Anwender noch den groben Überblick über die verschiedenen CC-Lizenzen anhand ihrer zusammenfassenden Lizenz-Deeds zu wahren. Nie und nimmer kann jemand (und ich gehe immer von „normalen“ Leuten aus, die außer OER noch andere schulische Angelegenheiten im Kopf haben) aber alle Details der Volltexte juristisch zufriedenstellend erfassen.
Welcher Betrag fällig wird, wenn ein Word-Dokument mit den beliebten „Aktuellen Lesetexten“ und extra dafür gesammelten CC-Lizenz-Fotos mal per Internet weiterverbreitet wird, kann jeder anhand meiner oben aufgemachten Rechnung selbst addieren. Und weil ich dafür so gar kein bisschen verantwortlich sein will, rate ich hiermit aus meiner Sicht vom Einsatz von CC-lizensiertem Material ab.

Für mich persönlich bedeutet das einerseits, dass ich in den nächsten Tagen und Wochen die Lehrerrundmail nach dererlei Material durchforsten werde und radikal die – ohnehin reichlich unsinnigen – Symbolfotos und nichtssagenden Grafiken rauswerfen werde. Des weiteren kann ich guten Gewissens auch meine selbst erstellten Materialien nicht mehr unter einer solch einschränkenden CC-Lizenz veröffentlichen. Daher gilt für meine Inhalte ab sofort die HH-MDWIW-Lizenz. Diese leicht zu merkende Abkürzung steht für die „Holger Hunger – Macht doch was ihr wollt“-Lizenz und bedeutet, dass alle Texte, Fotos, Arbeitsblätter, etc. dieser Seite überall eingesetzt werden dürfen, allerdings mit einer kleinen Einschränkung: Sollte damit Geld verdient werden, hätte ich gerne einen großen Batzen davon ab.
In den nächsten Tagen folgt an dieser Stelle dann noch eine Übersicht mit Webseiten, auf denen wirklich frei verfügbare Fotos und Bilder, die man hin und wieder nun wirklich benötigt, zu finden sind. Solche gemeinfreien, also unter Public Domain-Lizenz stehenden Materialien lassen sich dann wirklich ohne rechtliche Bedenken völlig frei einsetzen und auch ohne Einschränkungen digital und analog weiter verbreiten. Oder, um es mit Hokey zu sagen:

29 Kommentare

  1. Macht doch was ihr wollt […] allerdings mit einer kleinen Einschränkung: Sollte damit Geld verdient werden, hätte ich gerne einen großen Batzen davon ab.“

    Das ist doch gerade der Haken, wenn es für alle/viele okay wäre, dass mit ihrem Kram „was ihr wollt“ gemacht würde, dann wäre, dann würden der ganze Lizenz-Gedöhns doch nicht gebraucht werden. … Ich gebe dir recht, dass der ganze CC-Kram eine gewisse Auseinandersetzung bedarf um verstanden zu werden. Aber die ist ja leider ohnehin nötig, wenn eins nicht eine Abmahnung riskieren möchte… Im ABC, wo ich arbeite versuchen wir in Seminaren mit Schüler_innen, daher CC-Lizenzen immer als Querschnitts-/Nebenaufgabe mit unterzubringen.

    1. Das Grundproblem ist scho‘ klar und betrifft mich selbstverständlich auch. Ich würde meine Sachen schon gerne verbreiten, aber halt doch nicht ganz so frei – oder so ähnlich 🙂 Problemtatisch ist meiner Meinung nach jedoch wirklich, dass selbst bei einer „gewissen Auseinandersetzung“ mit den CC-Lizenzen soviel rechtliche Unsicherheit bleibt, dass man böse auf die Schnauze fallen kann. Und da ist der Kleckerles-Betrag meines Lieblingsphotografen vermutlich noch sehr niedrig gegriffen.

      1. Das Hauptproblem ist hier eigentlich dass es diese cc-Lizenzen im deutschen Recht nicht gibt. Das ist quasi ein im Netz verwendeter Ausdruck der den Weg zu uns gefunden hat. Aber rechtlich gesehen können die Rechte am Bild nie abgegeben werden.

        1. Die Aussage, daß es die cc-Lizenzen im deutschen Recht nicht gibt, verstehe ich nicht. Meiner Meinung nach gibt es sie sehr wohl. Problematisch ist die CC0-Lizenz, weil es in Deutschland nicht möglich ist, auf sein Urheberpersönlichkeitsrecht zu verzichten. Der Schwachsinn ist ja gerade, daß dieses Recht automatisch entsteht und nicht abgebbar ist. Ich meine aber, daß man bei Wahl der CC0-Lizenz zwar nicht auf dieses Recht verzichtet, aber schlüssig zum Ausdruck bringt, daß man auf die Ausübung verzichtet.
          Die anderen Lizenzen sind meiner Kenntnis nach ohne Probleme zu verwenden. Daß sie kein „Mist“ sind, kann man daran sehen, welche wichtigen europäischen Kultur-Institutionen die Lizenzen verwenden. Leider sorgt aber unser Urheberrecht dafür, daß man auch bei CC-Lizenzen in Fallen laufen kann.
          Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#CC0
          und: http://www.irights.info/lizzy-jongma-das-digitale-publikum-ist-fur-museen-wichtig

        1. Danke für diesen überaus interessanten Link, den ich gerne ein paar Jahre früher gekannt hätte! Ich versuche ihn bei Gelegenheit mal an sinnvoller Stelle hier im Artikel oder an anderer Stelle einzubauen. Und wenn es jetzt noch jemand schaffen würde, TWs Fotos bei Wikipedia & Co. zu löschen, das wär‘ was 🙂

  2. Wenn diese Lizenzen so großer Mist sind, dann nutze doch keine fremden Inhalte. Das ist doch ganz einfach: entweder man macht es richtig oder man lässt es ganz. Aber nein: „ich habe keinen Bock drauf, mich mit dem ganzen Kram zu beschäftigen und wenn ich dann die Quittung kriege, sind andere – notfalls die Lizenzen – Schuld“. Klingt mir sehr, sehr simplifizierend…

    1. Genau das habe ich ja vor. Für sinnlose Symbolbildchen, etc. verwende ich eben keine fremden Inhalte mehr, wie du vorschlägst. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es Situationen als Lehrer gibt, wo man auf fremde Inhalte zurückgreifen muss. Beim Arbeitsblatt oder Moodle-Einheit zum Eichhörnchen kann ich schlechterdings nicht erst durchs Geäst springen, um ein solches zu fotografieren. Und da muss es dann eben Fremdmaterial sein. Und da wage ich zu behaupten, dass fast alle CC-Lizenzen für den Durchschnittsbenutzer nicht zu verstehen sind. Beispiele:
      Was passiert denn, wenn ich zwei Bilder mit unterschiedlichen CCs in einem Arbeitsblatt benutze und sie beide unter gleichen Bedingungen weitergeben muss? Was heißt in dem Zusammenhang eigentlich kommerziell? Und (gerade erst in Google+ als Frage aufgetaucht): ist das Schreiben einer Zulassungsarbeit schon „Veröffentlichen“ und falls ja, wie harmoniert das mit CCs? u.v.m.
      Von daher sträube ich mich ein wenig gegen den Vorwurf, zu simplifizierend aufzutreten…

    1. „Macht damit, was Ihr wollt“ hilft nicht, da man das Urheberrecht in Deutschland nicht aufgeben kann. Das schafft nur Rechtsunsicherheit. Warum nicht die CC0-Lizenz verwenden? Die leistet doch das Gewünschte.

      Wolfgang Romey

      1. Nein, leistet sie nicht. Du hast den Nachsatz mit der kleinen Einschränkung nicht gelesen – und die meine ich durchaus ernst.
        Und wem das „Macht damit, was Ihr wollt“ nicht hilft, möge das Material einfach nicht verwenden. Eigentlich ganz einfach…

  3. Hallo ihr zwei,
    ich unterrichte jetzt seit 1999 u.a. mit CC Materialien und seit 2007 gebe ich Fortbildungen zum Thema Urheberrecht und Datenschutz, Medienwelten unserer Schüler und Moodle.
    Seitdem bist du der Erste, der Probleme durch eine CC Lizenz bekam (ganz anders sieht es mit anderen Lizen zmodellen aus, glaube mir), was für mich erst mal ein gutes Zeichen ist, wenn auch nicht für dich. Umso mehr ist dein Fall für mich interessant auch wenn ich sicher ganz andere Lehren daraus ziehe als du.
    Zunächst einmal: Wenn irgendein Lehrer hier in Deutschland irgendwelche Bilder aus dem Netz oder Büchern für ein Arbeitsblatt im Unterricht einsetzen möchte, kann er das gerne tun. §52a des Urheberrechtsgesetzes schützt uns Lehrende und im Rahmen der Gesamtverträge wurde für die Nutzung nach §52a und 53 für uns Lehrer von den Ländern bezahlt.
    Mit CC Lizenzen muss ich mich überhaupt nur dann auseinandersetzen, wenn ich veröffentlichen oder sogar Geld verdienen möchte. Und in diesem Fall finde ich es doch recht einfach mich mit CC Lizenzen auseinanderzusetzen, statt mit anderen Urhebern rechtliche Verträge auszuhandeln.
    „den Namen des Autors in der von ihm festgelegten Weise nennen…“ beeinhaltet nun mal, dass ich weiterlesen muss, wie ich das machen soll. Zugegebenermassen wäre es hier besser, etwas mehr Inhalt in die Kurzbezeichnung zu schreiben, aber wenn ich etwas weltweit auf einer Homepage veröffentliche, muss ich mich auf etwas mehr Aufwand einstellen. Zum Glück müssen wir das bei unseren Beruf nun eigentlich doch eher selten.
    Deine Ablehnung von CC rechtfertig das finde ich nicht, aber wie gesagt, dein Beitrag ist für mich sehr wertvoll und ich werde ihn weitergeben und auch an CC schreiben, ob man da nicht etwas ändern kann.
    Bin gespannt auf eure Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Oliver Bläß
    http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/

    1. Danke für deine interessanten Ausführungen Oliver.
      Ich unterhalte mit einem guten Dutzend Kollegen aus Mittel- und Unterfranken eine Art E-Mail-Verteiler, in den hin und wieder interessante Unterrichtsmaterialien eingestellt werden. Alles sehr informell und sehr direkt. Und jedes mal, wenn ich ein gelungenes Arbeitsblatt dort verbreite, plagt mich das schlechte Gewissen, da nur selten ausschließlich „freie“ Bilder darin vorkommen. Ist das das schon ein „echtes“ Veröffentlichen oder sind wir da noch bei den von dir genannten § des Urheberrechtsgesetz?
      Dass die Schuld bei meinem CC-Problem alleine bei mir und meines zu wenig betriebenen Aufwands lag, ist mir schon klar. Und dass im WWW andere Maßstäbe gelten als am Schulkopierer auch. Aber wenn ich mich so unter meinen Kollegen umsehe, kann ich diejenigen, die willens und in der Lage sind, sich mit den Detailfragen von CC- und ähnlichen Lizenzen auseinander zu setzen, ganz locker an einer Hand abzählen (zwei Finger würden schon genügen). Von daher prophezeie ich den CCs einfach mal, dass sie sich bei einem Publikum, das auch mit OER und vergleichbaren Begriffen etwas anfangen kann, weiterhin großer Beliebtheit erfreuen werden. Für den Otto-Normal-Lehrer sind und bleiben sie – und das war’s was ich eigentlich mit dem Artikel sagen wollte – undurchschaubar.
      Oder?

    1. Hallo Holger,
      oben kurz zwei sehr gute Links die aktuell gehalten werden und von den Anwälten des Kultusministeriums Baden Würtemberg abgesegnet sind. So kann man sich relativ leicht selbst helfen, allerdings hat man natürlich nur als Baden Würtembergischer lehrer noch den Vorteil, dass sich das KM hinter einen stellt, wenn doch eine Klage kommt. Gerade die Checklisten finde ich genial, weil man wirklich nichts wissen muss und schnell seine Antwort hat.
      Hinsichtlich deines email Verteilers würden unsere Anwäte wohl folgendes feststellen: Deine Kollegen und du haben ein persönliches Verhältnis zueinander und bereiten gemeinsam Unterricht vor. Eure Vorbereitungen tauscht ihr hin und wieder per mail aus. Ihr veröffentlicht sie damit nicht. Da brauchst du dich nicht mit schlechtem Gewissen zu plagen.
      Viele liebe Grüße
      Oli

    2. zu deinen CC Bedenken:
      Ich denke erstens, dass die meisten Lehrer nichts oder kaum etwas wirklich veröffentlichen und wenn dann zum Glück in einem kleinen Rahmen so dass zumindest das Risiko bei einem Vergehen abgemahnt zu werden gering ist (was den Rechtsverstoß natürlich nicht besser macht, aber da denke ich als Lehrer natürlich auch wie einer…:o))).
      Und zweitens muss ich wirklich sagen, dass du da viel Pech mit dem Photographen und mit dessen Einstellungen hattest. Die meisten Urheber die CC benutzen freuen sich über die verwendung ihres Werks und ihre Namensnennung. das ist die Erfahrung die ich bisher ausschließlich gemacht habe.
      Trotzdem bleibt das Problem, dass hier theoretisch durch die Formulierung „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. “ leider die Möglichkeit offen gelassen wird, das wie in deinem Fall übertrieben aufwändig zu gestalten und eventuell sogar absichtlich Leute in die Abmahnfalle zu locken. Das widerspricht der Idee von Creative Commons und ich hoffe die werden da etwas umstellen. Entweder müssen die vollständigen Bedingungen wie man zitieren soll direkt in der kurzen Variante da stehen, oder man lässt solche „Sonderwünsche“ nicht zu.
      Ich würde sehr gerne mehr Details zu deinem Fall erfahren. Vielleicht mal per Telefon wenn es dir recht ist.
      Viele Grüße
      Oli

  4. Lieber Oli,

    danke für die Links und deine Kommentare. Wenn das Austauschen per Mail unter (entfernten) Kollegen keine Veröffentlichung ist, kann mein dann nicht mehr so schlechtes Gewissen damit gut leben. Nicht, dass ich auch nur ansatzweise befürchtet hätte, mir eine Abmahnung oder etwas derartiges einzufangen. Aber ich kann schlecht bei Fortbildungen von Lizenzrecht schwafeln und gleichzeitig ständig dagegen verstoßen – kann ich schon, aber das Gewissen eben… 🙂
    Dass meine lieben Kollegen so wenig „veröffentlichen“ ist das eigentlich Traurige. Kam letztens ein Kollege mit ein paar Arbeitsblättern und einem großen (c) samt seinem Namen an; auf dass auch wirklich keiner auf die Idee käme, sein Werk ungefragt zu kopieren oder gar zu verbreiten. Eigentlich war eine Öffnung (lasst uns alles Material gemeinsam auf die Schulhomepage stellen) durchaus einer der Vorteile, dich ich immer an CC-Lizenzen wahrgenommen habe. Aber vermutlich liegen die Blockaden da ganz woanders und schon gleich gar nicht bei Lizenzproblemen…
    Telefon: gerne, nur heute nicht mehr 🙂

    Viele Grüße
    Holger

    1. Folgende mail habe ich an die Verantwortlichen bei CC geschrieben und bin mal gespannt was von der Seite kommt:
      Sehr geehrter Herr Beckedahl,
      Vor kurzem fiel mir auf, dass bei vielen Rechtsgültigkeiten für CC Lizenzen, etwa bei international oder deutsch, nicht mehr Namensnennung sondern „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.“ steht.
      Diese „Art und Weise“ findet man dann mit Glück irgendwo auf der Seite des Urhebers, mehr oder weniger gut versteckt. Der Vorteil von CC Lizenzen, nämlich die kurze, leicht verständliche Variante der Lizenz zu lesen, ist damit dahin.
      Wäre es möglich, es bei den verscheidenen CC Lizenzen jeweils bei „Namensnennung“ zu belassen, oder die Art der Namensnennung direkt im Lizenzdialog abzufragen und dann auch an der entsprechenden Stelle zu bringen?
      Viele Grüße
      Oliver Bläß
      Fortbildner zu Urheberrecht und Datenschutz für das Regierungspräsidium Karlsruhe
      http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/

  5. Das Thema CC-Lizenzen beschäftigt mich auch im Moment.
    Vielen Dank für diesen informativen Diskurs.
    Schade, dass der Anlass dafür ein unerfreulicher war.
    Trotzdem Kompliment für die aktuellen Seiten.

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