Aus SoL wird StR – sonst ändert sich nix

Raider - TwixZugegeben, die Überschrift reimt sich nicht annähernd so gut wie das berühmte Vorbild „Raider heißt jetzt Twix…“, ansonsten verhält sich die Namensänderung für Lehrer an bayerischen Förderschulen aber ähnlich. Nach dem weisen Ratschluss der Staatregierung, die sich im neuen Beamtendienstrecht gültig ab 1.1.11 manifestiert, werden aus den Sonderschullehrern (SoL) nun Studienräte im Förderschuldienst mit der einprägsamen Abkürzung StR FöSch (StuRäFöSchu wäre meiner Ansicht nach flotter über die Lippen gegangen). Um die Sache aber nicht zu einfach zu machen, dürfen nur bereits verbeamtete Kollegen beim Namenswechsel dabei sein – als Angestellter ist man weiterhin SoL.
Dabei hat gerade letztere Dienstbezeichnung in Nicht-Sonderpädagogenkreisen schon immer zu Irrungen und Verwirrungen geführt. Obwohl die Sonderschulen vor vielen Jahren zu Förderschulen oder Förderzentren umbenannt wurden, studiert man weiter Lehramt für Sonderpädagogik und hieß eben auch Sonderschullehrer. Nur folgerichtig bei derart verquerem Fachsprachengewirr ist es, dass die Förderlehrer (einst als Pädagogischen Assistenten bekannt) nicht nur, aber auch und vor allem an Förderschulen eingesetzt sind, allerdings ohne Sonderpädagogen zu sein.
Vollends übersichtlich wird die Dienstbabylonik durch die Bezeichnung der Chefetage, denn die dürfen ihren Sonderschulrektor bzw. -konrektor behalten – ganz ohne Studien-irgendwas im Förderschuldienst.
Nun warten wir gespannt, was aus der in die Jahre gekommenen „Förderschule“ wird. Angesichts der aktuellen Diskussionen tendiere ich stark zum Kompetenzzentrum Inklusionsrealisierung (KotzI) – schau mer ma’…

7 Kommentare

  1. Wobei auch der freigewordenen Name „Hauptschule“ eine nette neue Bezeichnung für die Förderschule wäre. Nachdem die HS ja nun zur „Mittelschulen“ aufrücken, ist ein Platz am unteren Ende frei.

  2. Bei uns hat sich tatsächlich ein Kollege bitterlich beschwert, dass er seinen Sonderschuloberlehrer durch die Reform verliert. Er ist jetzt nur noch StR.

  3. Niedersachsen hat für die weiblichen Formen schlicht ein Apoströphchen übrig:

    StR‘ bedeutet somit Studienrätin,
    StD‘ dann Studiendirektorin u.s.w.

    Vermutlich hat da jemand(in?) eine Examensarbeit drüber geschrieben …

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